Kann die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss später wieder ändern?
günstig für Eigentümergemeinschaft betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Verwalter
Die Eigentümergemeinschaft ist an ihre eigenen Beschlüsse nicht gebunden. Sie kann einen endgültig wirksamen Beschluss durch einen neuen Beschluss widerrufen oder ändern.
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 18.04.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Eine Eigenbindung der Eigentümergemeinschaft an ihre Beschlüsse besteht nicht. Sie kann auch einen endgültig wirksamen Beschluss im Wege einer neuerlichen Beschlussfassung widerrufen oder ändern.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131552 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 12/23k, 18.04.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 126/19v, 24.09.2019
- OGH 5 Ob 193/17v, 20.11.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 19/17f, 27.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 24 · Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
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