Muss eine überraschende Klausel grob benachteiligend sein?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 13.08.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Art 21.1.3 AUVB.OGH 7 Ob 27/25h, 22.04.2025
- Hier: Klauseln eines "Bonus Clubs"OGH 4 Ob 102/23p, 25.06.2024
- Hier: Klauseln einer HundetrainerinOGH 10 Ob 10/24d, 16.04.2024
- Hier: Klauseln in AGB eines Energieversorgungsunternehmens.OGH 9 Ob 46/21m, 27.01.2022
- Hier: Verbandsklage.OGH 7 Ob 148/21x, 24.11.2021
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Klauseln in AGB eines Mobilfunkbetreibers.OGH 10 Ob 54/13h, 17.06.2014
- Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen ARB 2010.OGH 7 Ob 201/12b, 23.01.2013
- Hier: Bloßer Verweis auf § 6 Abs 3 VersVG.OGH 7 Ob 216/11g, 21.12.2011
- Hier: Klauseln in AGB in Finanzierungsleasingverträgen.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 27.
- OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 45/25a, 23.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 27/25h, 22.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 102/23p, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 196/23m, 23.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 10/24d, 16.04.2024
- OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 74/22v, 17.10.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Gegen Vertragsbestimmungen, die für diese Art von Geschäft typisch sind, können Sie sich nicht mit dem Argument wehren, Sie seien davon überrascht worden. Das gilt auch dann, wenn Sie im Geschäftsleben unerfahren sind.
Ja. Steht fest, dass Sie die strittige Klausel beim Vertragsabschluss gelesen und zur Kenntnis genommen haben, ist sie Teil des Vertrags. Sie können sich dann nicht mehr darauf berufen, dass die Bestimmung im Kleingedruckten überraschend gewesen sei.