Darf mir wegen Verlusts der Wohnbauförderung gekündigt werden?
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Begriffe „mangelnde Förderungswürdigkeit und vertragswidrige Verwendung …, die zu einem Entzug der Wohnbauförderung führt“ sind eine zu wenig präzise Umschreibung eines Verhaltens, das der Mieter vermeiden muss, um sich nicht der Gefahr der Kündigung ausgesetzt zu sehen.OGH 5 Ob 183/16x, 27.06.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131649 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 183/16x, 27.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, und der Grund muss nicht in der Person des Mieters oder Pächters liegen. Bei Bestandverhältnissen, die nicht unter das Mietrechtsgesetz fallen, kann es auch aus anderen Umständen unzumutbar werden, weiter an den Kündigungsverzicht gebunden zu bleiben.
Wenn Ihr Vermieter den Vertrag wegen eines schädlichen Verhaltens auflöst, kommt es nicht auf Absicht an. Es genügt, dass Ihnen der Nachteil bewusst war oder bewusst sein musste.