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Darf mir wegen Verlusts der Wohnbauförderung gekündigt werden?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Bauträger
Ja, aber nur unter einer Bedingung. Weil der Verlust einer günstigen Finanzierung für den Vermieter ein bedeutender Nachteil ist, darf er ein Verhalten, das dazu führt, als wichtigen Kündigungsgrund vereinbaren. Die Klausel muss Ihnen aber klar vor Augen führen, bei welchem Verhalten Sie mit einer Kündigung rechnen müssen; unbestimmte Formulierungen wie mangelnde Förderungswürdigkeit genügen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Der Verlust einer begünstigten Finanzierungsmöglichkeit ist ein bedeutender Nachteil für den Vermieter, weshalb ihm ein Interesse daran zuzubilligen ist, diesen Verlust verursachende Verhaltensweisen des Mieters als wichtigen Kündigungsgrund zu vereinbaren. Dabei muss allerdings dem Mieter klar vor Augen geführt werden, bei welchem Verhalten er mit einer Kündigung zu rechnen hat, widrigenfalls eine derartige Klausel in Vertragsformblättern weder § 30 Abs 2 Z13 MRG noch §6 Abs 3 KSchG entspricht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131649 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Wichtiger Grund trotz Kündigungsverzicht

Ja, und der Grund muss nicht in der Person des Mieters oder Pächters liegen. Bei Bestandverhältnissen, die nicht unter das Mietrechtsgesetz fallen, kann es auch aus anderen Umständen unzumutbar werden, weiter an den Kündigungsverzicht gebunden zu bleiben.

günstig für Vermieter Bewusstsein beim nachteiligen Gebrauch der Wohnung

Wenn Ihr Vermieter den Vertrag wegen eines schädlichen Verhaltens auflöst, kommt es nicht auf Absicht an. Es genügt, dass Ihnen der Nachteil bewusst war oder bewusst sein musste.

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