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Kann ein Pfandrecht für noch nicht gezeugte Nachkommen eingetragen werden?

betrifft Liegenschaftseigentümer, Erben, Notare, Kreditgeber
Nein. Ein Pfandrecht kann im Grundbuch nicht zugunsten einer Nachkommenschaft eingetragen werden, die noch gar nicht gezeugt ist. Ein solches Grundbuchsgesuch ist abzuweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2017)

Keine Pfandrechtseinverleibung zugunsten einer ungezeugten Nachkommenschaft.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131682 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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