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Muss ein Onlineportal eine Angabe entfernen, die zu Eingriffen führt?

günstig für Eigentümer betrifft Grundeigentümer, Plattformbetreiber, Nutzer
Erfährt der Betreiber einer Onlineplattform, dass eine dort von Dritten veröffentlichte Information in der beabsichtigten Weise nicht mehr rechtmäßig genutzt werden kann, und lässt er sie trotzdem stehen, obwohl eine Richtigstellung leicht möglich wäre und die Nutzer Aktualität erwarten, wird er selbst zum mittelbaren Störer. Sie können dann auch von ihm verlangen, dass er den Eingriff beseitigt und künftig unterlässt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 18.10.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Erfährt der Betreiber eine Onlineplattform, dass die Verwendung einer dort von Dritten veröffentlichten Information in der von den Adressaten intendierten Art nicht (mehr) rechtskonform möglich ist, und belässt er diese, obwohl ihm eine Richtigstellung leicht möglich wäre und derartige Aktualität von den beteiligten Verkehrskreisen auch erwartet wird, wird er zum mittelbaren Störer, gegen den ein Beseitigungs- und Unterlassungsbegehren nach § 523 ABGB ebenfalls gerichtet werden kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131750 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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