Kann das Gericht statt der Hinterlegung eine Einreihung bewilligen?
betrifft Eigentümer von Bauwerken auf fremdem Grund, Antragsteller
Nein. Wer bewusst die Hinterlegung der Urkunde anstrebt, obwohl diese beim ursprünglichen Erwerb eines Bauwerks auf fremdem Grund nicht möglich ist, bekommt nicht ersatzweise die bloße Einreihung. Sie ist kein Weniger, sondern etwas anderes, und kann deshalb nicht bewilligt werden.
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 23.10.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Die Einreihung stellt gegenüber einem Begehren auf Hinterlegung nicht bloß ein Minus, sondern ein Aliud dar, wenn die Partei bewusst die Urkundenhinterlegung anstrebt, obwohl diese wegen eines originären Erwerbs eines Superädifikats nicht möglich ist. Eine an sich mögliche, aber nicht angestrebte Einreihung kann daher nicht bewilligt werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131814 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 178/17p, 23.10.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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