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Darf ein Onlineshop meine Rezension unbeschränkt und gratis verwenden?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Kunden von Onlineshops, Unternehmer
Nein. Lässt sich ein Versandhandelsunternehmen in seinen Bedingungen zeitlich und sachlich unbeschränkt einräumen, alles zu verwerten, was Sie auf seiner Website einstellen – etwa Ihre Kundenrezension –, benachteiligt Sie das grob. Das gilt jedenfalls dann, wenn Sie dafür keine Gegenleistung erhalten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 20.01.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Das formularmäßige Einräumen eines zeitlich und sachlich unbeschränkten Werknutzungsrechts an Inhalten, die ein Verbraucher auf die Website eines Versandhandelsunternehmens einstellt (zB an einer Kundenrezension), ist jedenfalls bei Fehlen einer Gegenleistung des Unternehmens gröblich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131893 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Aufrechnungsverbot in Geschäftsbedingungen

Ja. Bei einem Vertrag zwischen Unternehmern bleibt ein umfassendes Aufrechnungsverbot in den Geschäftsbedingungen wirksam, solange der Verwender keine marktbeherrschende Stellung hat und der schwächere Teil unter mehreren möglichen Vertragspartnern wählen kann. Die strengere Verbraucherregel wird dann nicht sinngemäß angewendet.

günstig für Unternehmer Garantieangaben im Onlineshop

Ja. Ein Onlineshop darf die Angaben zur Garantie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, in einem aufklappbaren Textteil oder in einem eigenen Fenster unterbringen. Voraussetzung ist, dass Sie schon bei der Produktbeschreibung deutlich und rechtzeitig darauf hingewiesen werden, wo diese Angaben zu finden sind und worum es dabei geht.

Verwandte Fragen

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