Bekomme ich das Geld gleichzeitig mit der Übertragung meines Anteils?
günstig für Übertragender betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer
Ja. Wird Ihr Miteigentumsanteil auf einen anderen Miteigentümer übertragen und schuldet dieser Ihnen dafür ein angemessenes Entgelt, muss Zug um Zug geleistet werden. Sie geben den Anteil also nur gegen gleichzeitige Zahlung her.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Die in § 10 Abs 4 WEG 2002 normierte Verpflichtung des Miteigentumsanteile übernehmenden Miteigentümers, dem übertragenden Miteigentümer ein angemessenes Entgelt zu entrichten, ist als Zug‑um‑Zug‑Verpflichtung zu qualifizieren.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131912 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 139/17b, 21.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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