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Zahlt die Unfallversicherung bei einem Selbstmordversuch wegen psychischer Erkrankung?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Angehörige, Versicherer
Handelt jemand infolge einer psychischen Erkrankung und kann er wegen dieser Erkrankung keine Alternative zur Selbsttötung mehr erkennen, fehlt ihm die freie Willensbildung. Eine dabei erlittene Gesundheitsschädigung gilt dann als unfreiwillig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 19.11.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Begeht der Versicherte einen Selbstmordversuch (Sturz von einem Balkon) als Folge einer psychischen Erkrankung und kann er dabei aufgrund dieser Erkrankung keine Alternativen mehr zur Selbsttötung erkennen, dann fehlt ihm die freie Willensbildung und die Dispositionsfähigkeit. Eine Gesundheitsschädigung ist unter diesen Umständen „unfreiwillig“.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131924 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Unfallbegriff in der Unfallversicherung

Nein. Ein Unfall setzt ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis voraus, durch das Sie unfreiwillig einen Gesundheitsschaden erleiden. Reagiert Ihr Körper nur innerlich mit Stress und Angst auf eine Bedrohung, die äußerlich bleibt und sich nicht verwirklicht, ist der Schaden nicht gedeckt.

günstig für Versicherer Seelische Unfallfolgen und Deckung

Nein, nicht ohne körperliche Ursache. Gedeckt ist eine Störung des Nervensystems nur, wenn dieses organisch geschädigt wurde. Entsteht die Beschwerde allein aus Ihrer seelischen Haltung zum Unfall und seinen Folgen, ist sie vom Schutz ausgeschlossen; die Klausel ist auch klar genug formuliert.

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