Zahlt die Unfallversicherung bei einem Selbstmordversuch wegen psychischer Erkrankung?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 19.11.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131924 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 148/25b, 19.11.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Unfall setzt ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis voraus, durch das Sie unfreiwillig einen Gesundheitsschaden erleiden. Reagiert Ihr Körper nur innerlich mit Stress und Angst auf eine Bedrohung, die äußerlich bleibt und sich nicht verwirklicht, ist der Schaden nicht gedeckt.
Nein, nicht ohne körperliche Ursache. Gedeckt ist eine Störung des Nervensystems nur, wenn dieses organisch geschädigt wurde. Entsteht die Beschwerde allein aus Ihrer seelischen Haltung zum Unfall und seinen Folgen, ist sie vom Schutz ausgeschlossen; die Klausel ist auch klar genug formuliert.