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Prüft das Gericht bei der Kündigung alle Eintrittsberechtigten?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Angehörige, Erben
Nein. Kündigt der Vermieter, weil angeblich niemand eintrittsberechtigt ist, prüft das Gericht für jede in Frage kommende Person einzeln, ob die Voraussetzungen vorliegen. Geprüft wird aber nur, was in den Einwendungen gegen die Kündigung vorgebracht wurde. Andere Personen bleiben außer Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Im gerichtlichen Aufkündigungsverfahren nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG sind die Eintrittsvoraussetzungen für jede potenziell eintrittsberechtigte Person konkret zu prüfen. Die gerichtliche Prüfung wird dabei durch die Einwendungen begrenzt. Sie erfasst nicht auch dritte Personen, deren mögliche Eintrittsrechte nicht zum Gegenstand der Einwendungen gemacht werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Kündigung wegen nicht benützter Wohnung

Dieser Kündigungsgrund setzt voraus, dass die Wohnung nicht regelmäßig zum Wohnen verwendet wird und dass weder Sie noch eintrittsberechtigte Angehörige sie dringend benötigen. Wird die Wohnung regelmäßig zum Wohnen verwendet, etwa durch eintrittsberechtigte Angehörige, kommt es auf das dringende Wohnbedürfnis gar nicht mehr an.

günstig für Mieter Maßgeblicher Zeitpunkt bei gerichtlicher Aufkündigung

In der Regel nein. Das Gericht prüft, ob die Kündigung schon damals, als sie eingebracht wurde, zulässig und wirksam war. Was danach geschehen ist, bleibt meist unbeachtet.

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