Werden meine mehreren Untermieten zusammengerechnet?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 03.08.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131980 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 60/23s, 03.08.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Verglichen wird, was der Untermieter Ihnen zahlt, mit dem, was Sie selbst aufwenden. Auf Ihrer Seite zählen der eigene Mietzins und alle weiteren Leistungen mit Geldwert, die Sie dem Untermieter erbringen. Erst dieser Gesamtvergleich zeigt, ob Ihr Gewinn unverhältnismäßig hoch ist.
Ja. Verglichen wird, was Ihre Untermieter zahlen, mit dem, was Sie selbst dem Hauseigentümer leisten. Ein Aufschlag von rund einem Drittel ist nicht unverhältnismäßig; als unverhältnismäßig gilt nach der Rechtsprechung erst eine Überschreitung um etwa das Doppelte.