Habe ich als übergeleiteter Unibediensteter Anspruch auf eine Pensionskasse?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 27.02.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Anspruch auf Pensionskassenzusage von „übergeleiteten“ Vertragsbedienstete iSd § 126 UG 2002 ergibt sich auch nicht aus § 115 UG 2002, weil diese Bestimmung nur auf das mit vollem Wirksamwerden des UG neu aufgenommene wissenschaftliche und künstlerische Personal bzw auf jene schon vorher Beschäftigten, die in den Kollektivvertrag optieren, anzuwenden ist.OGH 9 ObA 147/17h, 27.02.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131987 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 147/17h, 27.02.2018
Genannte Normen
UG 2002 §126 Abs4
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Solange keine Maßnahmen zur Herstellung der Gleichbehandlung getroffen wurden, ändert sich das Pensionssystem eines Kollektivvertrags nicht. Nur die Benachteiligten können verlangen, dass die für sie nachteiligen Regeln unangewendet bleiben und sie wie die Bessergestellten behandelt werden.
Nein. Ein Kollektivvertrag kann nur solche Ansprüche ändern, die selbst aus einem Kollektivvertrag stammen. Ansprüche, die auf Ihrem Einzelvertrag oder auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, sind einer Änderung durch Kollektivvertrag entzogen.