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Habe ich als übergeleiteter Unibediensteter Anspruch auf eine Pensionskasse?

günstig für Arbeitgeber betrifft Universitätsbedienstete, Arbeitnehmer, Universitäten, Arbeitgeber
Nein. In den Arbeitsvertrag übergeleiteter Universitätsbediensteter fließen nur jene Regeln des Vertragsbedienstetengesetzes ein, die überhaupt Inhalt eines einzelnen Arbeitsvertrags sein können. Die Pflicht, dazu einen Kollektivvertrag abzuschließen, gehört nicht dazu. Ein Anspruch auf eine Pensionskassenzusage ergibt sich daraus nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 27.02.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

§ 126 Abs 4 UG 2002 ist dahin zu verstehen, dass nur jene Bestimmungen des VBG in der jeweils geltenden Fassung zum „Inhalt des Arbeitsvertrags“ erklärt werden, die auch Inhalt eines Individualvertrags sein können. Die Pflicht zum Abschluss eines Kollektivvertrags in Bezug auf „übergeleitete“ Vertragsbedienstete (im Zusammenhang mit der Pensionskassenzusage und dem abzuschließenden Pensionskassenvertrag) im Sinne des § 78a VBG ist davon nicht erfasst.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131987 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

UG 2002 §126 Abs4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Gleichbehandlung bei Betriebspensionen

Solange keine Maßnahmen zur Herstellung der Gleichbehandlung getroffen wurden, ändert sich das Pensionssystem eines Kollektivvertrags nicht. Nur die Benachteiligten können verlangen, dass die für sie nachteiligen Regeln unangewendet bleiben und sie wie die Bessergestellten behandelt werden.

günstig für Arbeitnehmer Grenzen der Regelung durch Kollektivvertrag

Nein. Ein Kollektivvertrag kann nur solche Ansprüche ändern, die selbst aus einem Kollektivvertrag stammen. Ansprüche, die auf Ihrem Einzelvertrag oder auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, sind einer Änderung durch Kollektivvertrag entzogen.

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