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Schadet es, wenn die Genehmigung des Gerichts erst später kommt?

günstig für Vermieter betrifft Miteigentümer, Vermieter, Mieter
Nein. Lösen Miteigentümer einen Mietvertrag auf und klagen sie auf Räumung, kann die dafür nötige Genehmigung des Außerstreitrichters auch noch nach Einbringung der Klage erteilt werden. Die zunächst fehlende Genehmigung macht die Klage nicht von vornherein aussichtslos, weil die Auflösungserklärung durch das Festhalten am Räumungsbegehren schlüssig wiederholt wird.

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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 13.03.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Die Genehmigung des Außerstreitrichters nach § 835 ABGB für die mit der Räumungsklage verbundene Aufhebungserklärung nach § 1118 ABGB ist auch nach Klageeinbringung gegen den Miteigentümer zulässig. Die (zunächst) fehlende Genehmigung macht die Klageführung nicht von vornherein aussichtslos, weil die Auflösungserklärung durch Aufrechterhalten des Räumungsbegehrens (schlüssig) wiederholt werden kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Gerichtliche Genehmigung einer Kündigung

Nein. Will ein Miteigentümer einen Mietvertrag aufkündigen und braucht er dafür die Genehmigung des Gerichts, wird sie nicht erteilt, wenn die Kündigung von vornherein aussichtslos ist. Dass sie bloß scheitern könnte, genügt für eine Ablehnung aber nicht.

günstig für Mieter Räumungsklage durch Minderheitseigentümer

Nein. Gehört Ihnen nur ein kleinerer Anteil am Haus, können Sie einen Mietvertrag nicht allein vorzeitig auflösen und auf Räumung klagen. Das geht nur, wenn Ihnen die Verwaltung zusteht oder Sie die Zustimmung der Mehrheit nachweisen.

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