Schadet es, wenn die Genehmigung des Gerichts erst später kommt?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 13.03.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 202/17t, 13.03.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Will ein Miteigentümer einen Mietvertrag aufkündigen und braucht er dafür die Genehmigung des Gerichts, wird sie nicht erteilt, wenn die Kündigung von vornherein aussichtslos ist. Dass sie bloß scheitern könnte, genügt für eine Ablehnung aber nicht.
Nein. Gehört Ihnen nur ein kleinerer Anteil am Haus, können Sie einen Mietvertrag nicht allein vorzeitig auflösen und auf Räumung klagen. Das geht nur, wenn Ihnen die Verwaltung zusteht oder Sie die Zustimmung der Mehrheit nachweisen.