Was gilt, wenn der betroffene Miteigentümer nicht zustimmt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das wohnungseigentumsrechtliche Außer-streitverfahren im Sinn des § 52 WEG kommt nur in den in § 52 Abs 1 WEG 2002 taxativ aufgezählten Angelegenheiten zur Anwendung, die Ersetzung der Zustimmung eines Miteigentümers zur Aufkündigung zählt nicht dazu. Die Frist für den Revisionsrekurs im allgemeinen Außerstreitverfahren beträgt gemäß § 65 Abs 1 AußStrG 14 Tage.OGH 5 Ob 132/18z, 18.07.2018
- Hier: Bestellung eines Miteigentümers zum Fremdverwalter.OGH 5 Ob 249/12x, 14.02.2013
- Seit dem FamErbRÄG 2004 ist die Zustimmung auch dann im Außerstreitverfahren durchzusetzen, wenn sich die Verpflichtung aus einer Vereinbarung ergibt.OGH 4 Ob 76/07s, 22.05.2007
- Hier: Vertragsaufhebung gem § 1118 ABGB.OGH 8 Ob 1510/88, 28.04.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013680 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 18.
- OGH 8 Ob 43/24t, 25.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 27/23h, 28.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 132/18z, 18.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 202/17t, 13.03.2018, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 57/17f, 23.01.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Lösen Miteigentümer einen Mietvertrag auf und klagen sie auf Räumung, kann die dafür nötige Genehmigung des Außerstreitrichters auch noch nach Einbringung der Klage erteilt werden. Die zunächst fehlende Genehmigung macht die Klage nicht von vornherein aussichtslos, weil die Auflösungserklärung durch das Festhalten am Räumungsbegehren schlüssig wiederholt wird.
Nein. Kündigt ein Miteigentümer mit kleinem Anteil im eigenen Namen, genügt es, wenn er die Zustimmung anderer Miteigentümer erst im laufenden Verfahren nachweist. Zusammen mit ihm müssen diese die Mehrheit der Anteile halten; die Zustimmung kann auch schlüssig erteilt werden.