Ist es Untreue, wenn der Eigentümer dem Geschäftsführer zugestimmt hat?
betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschaften, Stiftungsvorstände
Grundsätzlich nicht, denn eine einwandfreie Zustimmung des Machtgebers schließt den Missbrauch aus. Bei einer Gesellschaft können die Gesellschafter diese Zustimmung erteilen, bei einer Gesellschaft als Alleingesellschafterin deren vertretungsbefugtes Organ. Wirken die Vertreter von Mutter- und Tochtergesellschaft aber zum Nachteil des wirtschaftlich Berechtigten zusammen, wirkt die Zustimmung nicht entlastend.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 14.09.2022 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Grundsätzlich schließt die (mängelfreie) Einwilligung des Machtgebers Befugnisfehlgebrauch (also einen Verstoß gegen „internes Dürfen“) des Machthabers aus. Ist der Machtgeber (wie hier) eine GmbH, kann (nicht anders als im Fall einer AG) das Einverständnis, um tatbestandsausschließend zu sein, von den Gesellschaftern (als Rechtsgutträgern) gegeben werden. Handelte es sich beim einzigen Gesellschafter um eine juristische Person, werden deren Gesellschafterrechte durch das nach außen vertretungsbefugte Organ wahrgenommen. Die Vermögensinteressen der wirtschaftlich Berechtigten hat (auch) der organschaftliche Vertreter der Alleingesellschafterin gegenüber den vertretungsbefugten Organen der Tochtergesellschaft wahrzunehmen. Wirken beide Vertretungsorgane (nämlich jene von Mutter- und Tochtergesellschaft) kollusiv zum Nachteil des wirtschaftlich Berechtigten zusammen, entfaltet das Einverständnis des Vertreters der Alleingesellschafterin keine tatbestandsausschließende Wirkung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch wenn der Machthaber eine privatrechtlich organisierte gemeinnützige Bauvereinigung nach dem WGG ist, die in der Rechtsform einer GmbH geführt wird, gilt der Grundsatz, wonach das (mängelfreie) Einverständnis der Gesellschafter (als Rechtsgutträger und demnach wirtschaftlich Berechtigte) Befugnisfehlgebrauch des Machthabers ausschließt.OGH 14 Os 94/21m, 30.11.2021
- Interessen künftiger Vorstandsmitglieder oder von Stiftungsprüfern an der Erfüllung von (hier im Urteil nicht näher bezeichneten) Buchführungspflichten sind vom Schutzzweck des § 153 StGB nicht erfasst.OGH 13 Os 128/18z, 10.07.2019
- Ohne wirtschaftlich Berechtigten an einer Privatstiftung ist eine Pflichtwidrigkeit des durch ihren Vorstand erklärten Einverständnisses am Maßstab der Vorgaben (Stiftungserklärung, Stiftungszusatzurkunde) für diesen Vorstand bei der Verwendung von Vermögen und Erträgnissen der Stiftung für die Erreichung des Stiftungszwecks zu messen.OGH 13 Os 128/18z, 10.07.2019
- Weder dem Stifter noch dem Begünstigten kommt nach der (wenngleich dispositiven) gesetzlichen Grundkonzeption die Stellung eines wirtschaftlich Berechtigten iSd § 153 Abs 2 StGB zu.OGH 13 Os 128/18z, 10.07.2019
- Pflichtwidrigkeit des Einverständnisses steht dessen tatbestandsausschließender Wirkung entgegen. Die Pflichtwidrigkeit ist am Maßstab der Vermögensinteressen zu messen, die das nach außen vertretungsbefugte Organ der juristischen Person als Alleingesellschafterin in dieser Funktion zu wahren hat.OGH 13 Os 128/18z, 10.07.2019
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Einverständnis des Vorstands einer Privatstiftung als Alleingesellschafterin einer GmbH mit verdeckten Ausschüttungen dieser GmbH an Begünstigte der Privatstiftung.OGH 13 Os 128/18z, 10.07.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132027 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 6 Ob 84/22d, 14.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 24/22b, 27.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 57/22h, 06.04.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 153 · Untreue
Verwandte Fragen
Strafrecht · Untreue gegenüber der eigenen GmbH
Gesellschaftsrecht · Geschäft des Geschäftsführers mit sich selbst
Gesellschaftsrecht · Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH
Gesellschaftsrecht · Ermächtigung eines Gesamtgeschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Missbrauch der Vertretungsmacht