Zählen Schulden für Anschaffungen unseres Kindes zur Aufteilung?
betrifft Ehegatten, Geschiedene, Kinder
Ja. Anschaffungen, die ausschließlich einem gemeinsamen Kind zugutekommen, gehören zum ehelichen Lebensaufwand, auch wenn sie wertmäßig weit über die Unterhaltspflicht hinausgehen. Die damit zusammenhängenden Schulden werden aber nur in jener Höhe berücksichtigt, die für die Bedürfnisse des Kindes ausreichend gewesen wäre.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 21.02.2022 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2018)
Zum ehelichen Lebensaufwand gehören auch Anschaffungen, die ausschließlich einem gemeinsamen Kind zugutekommen, mögen sie wertmäßig auch erheblich über die gesetzliche Unterhaltspflicht hinausgehen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es entspricht der Billigkeit, mit dem ehelichen Lebensaufwand zusammenhängende Schulden, auf die Bedacht zu nehmen ist, nur in jener Höhe anzunehmen, die sich ergeben hätte, wenn Pferde in einer Preisklasse angeschafft worden wären, die für die Bedürfnisse der Tochter unter Berücksichtigung ihrer reiterischen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten ausreichend war.OGH 1 Ob 242/17w, 30.04.2018
- Hier: Kredite für die Anschaffung von Pferden für die gemeinsame Tochter kongruent zum ehelichen Gebrauchsvermögen.OGH 1 Ob 242/17w, 30.04.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132149 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 230/21m, 21.02.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 242/17w, 30.04.2018, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §81 Abs1; EheG §81 Abs2
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