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Zählen Schulden für Anschaffungen unseres Kindes zur Aufteilung?

betrifft Ehegatten, Geschiedene, Kinder
Ja. Anschaffungen, die ausschließlich einem gemeinsamen Kind zugutekommen, gehören zum ehelichen Lebensaufwand, auch wenn sie wertmäßig weit über die Unterhaltspflicht hinausgehen. Die damit zusammenhängenden Schulden werden aber nur in jener Höhe berücksichtigt, die für die Bedürfnisse des Kindes ausreichend gewesen wäre.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 21.02.2022 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2018)

Zum ehelichen Lebensaufwand gehören auch Anschaffungen, die ausschließlich einem gemeinsamen Kind zugutekommen, mögen sie wertmäßig auch erheblich über die gesetzliche Unterhaltspflicht hinausgehen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132149 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EheG §81 Abs1; EheG §81 Abs2

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