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Ändert sich mein Vorrückungsstichtag bei der Ernennung zum Oberarzt?

günstig für Arbeitgeber betrifft Ärzte, Landesbedienstete, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Wird ein bereits tätiger Facharzt vorzeitig zum Oberarzt ernannt, gibt es im steiermärkischen Dienstrecht keine Grundlage, den Vorrückungsstichtag neu festzusetzen. Die vorzeitige Ernennung verkürzt einmalig das gerade laufende Zweijahresintervall; danach gilt wieder der reguläre Abstand.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 14.09.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Das Stmk L-DBR bietet keine Rechtsgrundlage für eine Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags in dem Fall, dass ein bereits tätiger und damit über einen Stichtag verfügender Facharzt vorzeitig zum Oberarzt ernannt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132293 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

Stmk L-DBR §191a Abs2 Z1; Stmk L‑DBR §193 Abs2; Stmk L‑DBR §193 Abs4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Einseitige Änderung der Teilzeit

Nein. Nach dem älteren steiermärkischen Landeslehrergesetz darf der Dienstgeber ein vereinbartes Teilzeitausmaß nicht von sich aus ändern. Die neuere Fassung räumt ihm ein solches Recht ein, aber nur bei dauerhafter Änderung des Arbeitsumfangs; wer damit nicht einverstanden ist, kann begünstigt selbst kündigen.

günstig für Arbeitnehmer Anrechnung von Vordienstzeiten

Entscheidet ein öffentlicher Dienstgeber darüber, ob er Ihre früheren Dienstzeiten voll anrechnet, darf er das nicht nach Belieben tun. Er muss sich an den sachlichen Maßstäben orientieren, die das Gesetz vorgibt.

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