Ist die Anrechnung des Präsenzdienstes eine Benachteiligung von Frauen?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 25.06.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die den Vertragsbediensteten im Zusammenhang mit seiner Verpflichtung zur Leistung von Zivildienst im Gesamtausmaß von zwölf Monaten gegenüber Frauen oder Männer jüngerer Geburtsjahrgänge treffenden Nachteile sind ausschließlich Folgen der unionsrechtlich zulässigen Entscheidung des österreichischen Wehrgesetzgebers, einen verpflichtenden Präsenzdienst bzw Zivildienst als Wehrersatzdienst lediglich für Männer vorzusehen, bzw dessen Dauer verkürzt zu haben.OGH 8 ObA 19/18d, 25.06.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132294 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 19/18d, 25.06.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
VBG 1984 §26 Abs2 Z4; AEUV Art157; GlBG §3; Richtlinie 2006/54/EG allg; Richtlinie 2000/78/EG allg
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, wenn es dafür keinen sachlichen Grund gibt. Betriebsvereinbarungen sind an den Gleichheitsgrundsatz gebunden und mussten eine ungerechtfertigte Unterscheidung zwischen Hinterbliebenen männlicher und weiblicher Beschäftigter beseitigen. In einem solchen Fall ist Ihnen die Hinterbliebenenpension so zuzuerkennen, dass keine Ungleichbehandlung mehr bleibt.
Ja. Zeiten, die der Kollektivvertrag als Vordienstzeiten nennt, sind für die Berechnung Ihrer Entgeltansprüche zu berücksichtigen, sobald diese Ansprüche den Zeitraum ab dem Inkrafttreten dieser Regel betreffen. Das gilt auch dann, wenn die anzurechnenden Zeiten schon vor dem Inkrafttreten zurückgelegt wurden.