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Reicht ein deutscher Erbschein für die Eintragung im Grundbuch?

günstig für Erbe betrifft Erben, Liegenschaftseigentümer, Grundbuchsgerichte
Ja, auch wenn er die Liegenschaft nicht nennt. Ein deutscher Erbschein muss – genau wie ein europäisches Nachlasszeugnis – die einzelnen Grundstücke nicht konkret bezeichnen, um im österreichischen Grundbuch verwendet zu werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Ein deutscher Erbschein muss - ebenso wie ein europäisches Nachlasszeugnis - die Liegenschaft(en) nicht konkret bezeichnen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132359 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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