Zum Inhalt springen

Kann eine Beschränkung des Miterben im Grundbuch angemerkt werden?

günstig für Miterbe betrifft Miterben, Erben, Käufer, Grundbuchsgerichte
Ja. Wird das Miteigentum eines Miterben aufgrund eines deutschen Erbscheins eingetragen, kann seine Verfügungsbeschränkung im Grundbuch angemerkt werden. Die Anmerkung stellt seine Rechtsstellung klar und dient der Rechtssicherheit; ein eigenes Feststellungsverfahren ist dafür nicht nötig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Anmerkung der Verfügungsbeschränkung eines Miterben, dessen Miteigentumsrecht aufgrund eines deutschen Erbscheins einzutragen ist, lässt sich ohne Schwierigkeiten ihrer Art nach in die Kategorie jener Anmerkungen einordnen, die das österreichische Registerrecht mit § 20 lit a GBG ermöglicht. Sie stellt die Rechtsstellung des Miterben klar und dient der Rechtssicherheit. Ein besonderes Feststellungsverfahren ist nicht notwendig.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132360 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Anmerkung des Substitutionsbandes
Eigentum und Grundbuch · Anmerkung eines Besitznachfolgerechts
Eigentum und Grundbuch · Anmerkung der Teilungsklage
Eigentum und Grundbuch · Gütergemeinschaft im Grundbuch
Erbrecht · Nacherbschaft auf den Überrest