Muss mich das Disziplinargericht über eine geänderte rechtliche Beurteilung informieren?
günstig für Rechtsanwaltskammer betrifft Rechtsanwälte, Beschuldigte, Rechtsanwaltskammer
Nein. Im Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte wird im Einleitungsbeschluss nur der Sachverhalt abgegrenzt, aber noch nicht rechtlich bewertet. Eine Pflicht, Sie vorweg über eine andere rechtliche Einordnung zu informieren, gibt es daher nicht.
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 29.11.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Anders als die Anklageschrift (§ 211 StPO) hat der Einleitungsbeschluss (§ 28 DSt) den Prozessgegenstand nicht auch rechtlich zu bewerten (vgl § 211 Abs 1 Z 2 und 3 StPO), sondern bloß auf der Sachverhaltsebene abzugrenzen. Unter dem Aspekt des § 281 Abs 1 Z 8 StPO folgt daraus, dass im Regelungsbereich des DSt eine Informationspflicht im Sinn des § 262 StPO begrifflich ausscheidet, weil der in Verfolgung gezogene Sachverhalt im Einleitungsbeschluss gar nicht zu subsumieren ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132413 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 20 Ds 5/22y, 29.11.2022
Im Gesetz
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