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Muss mich das Gericht vor einer überraschenden Rechtsansicht warnen?

betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Das Gericht darf die Parteien mit seiner Rechtsansicht nicht überraschen. Dieser Grundsatz erweitert die Pflicht des Gerichts, Sie anzuleiten, aber nicht. Es muss Sie daher etwa nicht dazu anleiten, Ihre Klage zu ändern.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.04.2026 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der Grundsatz, das Gericht dürfe die Parteien mit seiner Rechtsansicht nicht überraschen, wird für den österreichischen Rechtsbereich aus § 182 ZPO abgeleitet und erweitert - anders als § 278 Abs 3 dZPO - die Anleitungspflicht nicht (in casu: Anleitung zur Klagsänderung).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108816 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 15.

Im Gesetz

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