Muss mich das Gericht auf Schwächen meines Vorbringens hinweisen?
günstig für Prozessgegner betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Das Gericht muss Sie nicht anleiten, wenn die Gegenseite gegen Ihr Vorbringen bereits Einwendungen erhoben hat. Dann müssen Sie Ihren Standpunkt selbst überprüfen und die nötigen Schlüsse ziehen. Das Gericht muss ein Vorbringen nicht erörtern, dessen Schwächen die Gegenseite schon aufgezeigt hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (87 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
§ 182a ZPO hat nichts daran geändert, dass es keiner richterlichen Anleitung zu einem Vorbringen bedarf, gegen das der Prozessgegner bereits Einwendungen erhoben hat. Angesichts solcher Einwendungen hat die andere Partei ihren Prozessstandpunkt selbst zu überprüfen und die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Auch die Pflicht nach § 182a ZPO kann nicht bezwecken, das Gericht zur Erörterung eines Vorbringens zu zwingen, dessen Schwächen bereits der Prozessgegner aufzeigte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ausdrückliche Bestreitung des Feststellungsinteresses im erstgerichtlichen Verfahren durch die Beklagte.OGH 7 Ob 33/24i, 22.05.2024
- Hier: Unschlüssiges Vorbringen zum Schadenersatz des Leasingnehmers gegen KFZ-Hersteller bei LeasingvertragOGH 10 Ob 53/23a, 12.03.2024
- Hier: Beklagte hat auf Unschlüssigkeit wegen fehlender Konkretisierung hingewiesen.OGH 1 Ob 188/23p, 05.03.2024
- Hier: Außerstreitverfahren nach § 835 ABGB. Erörterungsbedarf iSd § 14 AußStrG iVm § 182a ZPO aufgrund erstinstanzlichen Vorbringens des Verfahrensgegners verneint.OGH 2 Ob 56/23h, 25.10.2023
- Hier: Hinweis des Prozessgegners auf die Unschlüssigkeit der Klage.OGH 6 Ob 173/22t, 17.10.2022
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die Bestreitung durch die beklagte Partei konnte in Anbetracht des Umstands, dass hierzu keine gesicherte Judikatur vorlag, jedoch einen Hinweis durch das Gericht im Sinne des § 182a ZPO nicht ersetzen.OGH 6 Ob 134/08m, 07.07.2008
- Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes zu einem rechtlichen Gesichtspunkt den eine Partei ihrerseits schon im Verfahren erster Instanz ins Spiel gebracht hat, kann diese Partei nicht (ernsthaft) in unzulässiger Weise überraschen.OGH 2 Ob 189/07v, 18.10.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122365 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 87.
- OGH 8 Ob 50/25y, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 58/25f, 18.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 200/24v, 23.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 107/24b, 25.03.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 194/24a, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 189/24h, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 103/24m, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 104/24m, 25.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 120/24h, 23.09.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 39/24g, 03.09.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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