Zahlt die Versicherung, wenn der Dieb sich hereingeschlichen hat?
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132600 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 7 Ob 177/18g, 20.03.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zunächst genügt der Nachweis, dass Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt haben und es nach ununterbrochener Abwesenheit bei Ihrer Rückkehr nicht mehr auffindbar war. Der Versicherer kann dann Umstände beweisen, die gegen einen Versicherungsfall sprechen. Dieser Anschein ist schon widerlegt, wenn Umstände ernsthaft für einen anderen Geschehensablauf sprechen.
Ja. Der Versicherungsfall tritt schon dann ein, wenn ein Dritter von Ihnen Schadenersatz fordert. Ob die Forderung berechtigt ist, spielt keine Rolle, weil der Versicherungsschutz auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche umfasst. Dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, müssen Sie beweisen.