Trage ich das Risiko, wenn der Versicherungsfall unklar bleibt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 22.04.2025 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kfz-Diebstahl, wobei das Fahrzeug wiedergefunden wurde.OGH 7 Ob 140/24z, 20.11.2024
- Hier: Einbruchdiebstahl nach Picking‑Methode.OGH 7 Ob 97/14m, 10.09.2014
- Hier: § 21 VersVG; Eintritt des Versicherungsfalls vor Rücktritt des Versicherers.OGH 7 Ob 72/09b, 02.09.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043563 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 26.
- OGH 7 Ob 10/25h, 22.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 218/24w, 22.04.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 140/24z, 20.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 148/24a, 23.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Weil der Nachweis eines Versicherungsfalls oft sehr schwierig ist, stehen Ihnen Beweiserleichterungen zu. Es genügt, wenn Sie ein Mindestmaß an Tatsachen beweisen, die nach außen das Erscheinungsbild eines Versicherungsfalls ergeben.
Zunächst genügt der Nachweis, dass Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt haben und es nach ununterbrochener Abwesenheit bei Ihrer Rückkehr nicht mehr auffindbar war. Der Versicherer kann dann Umstände beweisen, die gegen einen Versicherungsfall sprechen. Dieser Anschein ist schon widerlegt, wenn Umstände ernsthaft für einen anderen Geschehensablauf sprechen.