Muss ich die Ware zurückgeben, um den Kaufpreis zu bekommen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung ist nur über Einwand des Beklagten beachtlich.OGH 9 Ob 85/09d, 11.05.2010
- Nach Wandlung hat eine Zug-um-Zug-Verurteilung über Einwand des Beklagten auch dann stattzufinden, wenn der Wandlungskläger bereits außergerichtlich vergeblich gegenseitige Rückabwicklung angeboten hatte.OGH 8 Ob 150/08d, 23.02.2009
- Voraussetzung für die Aufnahme einer Zug-um-Zug-Verpflichtung in den Urteilsspruch durch das Gericht ist entweder ein entsprechendes Klagebegehren oder zumindest eine entsprechende, im Klagevorbringen zum Ausdruck kommende Bereitschaft des Klägers zur Erbringung der Gegenleistung oder aber ein entsprechendes Einwendungsvorbringen des Beklagten.OGH 8 Ob 150/08d, 23.02.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0086350 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 16.
- OGH 4 Ob 151/22t, 25.01.2024, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 171/23k, 25.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 117/20m, 16.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 126/19d, 29.08.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 877
- ABGB § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1052
- ABGB § 1435
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das müssen Sie als Käufer beweisen. Haben Sie die Rückstellung der Sache schuldhaft unmöglich gemacht, kann der Anspruch auf Rückabwicklung entfallen. Sie tragen die Beweislast dafür, dass Sie die Unmöglichkeit der Rückgabe nicht verschuldet haben. Nach neuerer Rechtsprechung bleibt der Anspruch aber bestehen und der Wert der Sache wird nur angerechnet.
Bei der Rückabwicklung eines gegenseitigen Vertrags gehen die Beteiligten regelmäßig davon aus, dass Leistung und Gegenleistung gleichwertig waren. Wer den Kaufpreis in gutem Glauben erhalten hat, darf die Zinsen daher behalten, wenn der Käufer in der Zwischenzeit die Sache nutzen konnte.