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Kann mein Kind einen Vorschuss für seine Anwaltskosten verlangen?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Notwendige Prozess- und Anwaltskosten gehören zum Unterhalt. Reicht der laufende Unterhalt dafür nicht aus, ist ein Vorschuss zuzusprechen, wenn er dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich zumutbar ist. Für unterhaltsberechtigte Kinder gilt dasselbe.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Die Deckung notwendiger Prozesskosten und Anwaltskosten zählt zum Unterhalt, wenn sich aus der Prozessgefahr oder Prozessführung ein besonderer Unterhaltsbedarf ergibt, den der Unterhaltsberechtigte aus den laufenden Unterhaltsbeiträgen nicht decken kann. Es ist ein Prozesskostenvorschuss zuzusprechen, sofern dies dem Unterhaltspflichtigen neben der laufenden Unterhaltsleistung zumutbar ist. Nichts anderes kann aber für ein gemäß § 140 ABGB unterhaltsberechtigtes Kind gelten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047386 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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