Zum Inhalt springen

Muss ich einen Vorschuss zurückzahlen, den ich anders verwendet habe?

günstig für Geldgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Auftraggeber, Auftragnehmer
Haben Sie für einen bestimmten Aufwand einen Vorschuss erhalten und ihn nicht dafür verwendet, müssen Sie ihn zurückzahlen. Der Grund, den Vorschuss zu behalten, ist damit weggefallen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Wird der für einen bestimmten Aufwand geforderte und gewährte Vorschuss nicht bestimmungsgemäß verwendet, ist der Empfänger gemäß § 1435 ABGB zu dessen Zurückzahlung verpflichtet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021411 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Rückzahlung vorläufiger Leistungen
Vertragsrecht · Rückforderung einer Zahlung unter Vorbehalt
Vertragsrecht · Rückforderung einer irrtümlichen Zahlung
Vertragsrecht · Rückforderung ohne Verschulden des Empfängers
Familienrecht · Abrechnung des Prozesskostenvorschusses