Muss ich einen Vorschuss zurückzahlen, den ich anders verwendet habe?
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Haben Sie für einen bestimmten Aufwand einen Vorschuss erhalten und ihn nicht dafür verwendet, müssen Sie ihn zurückzahlen. Der Grund, den Vorschuss zu behalten, ist damit weggefallen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Wird der für einen bestimmten Aufwand geforderte und gewährte Vorschuss nicht bestimmungsgemäß verwendet, ist der Empfänger gemäß § 1435 ABGB zu dessen Zurückzahlung verpflichtet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Beweislastverteilung hinsichtlich der vom Finanzamt festgesetzten Steuerbelastung des Klägers bei Ansprüchen auf Ersatz des erlittenen Verdienstentgangs und den Voraussetzungen eines Vergleichs.OGH 2 Ob 127/25b, 18.09.2025
- Unterbleibt die Behebung, tritt eine Bereicherung nur insoweit ein, als der Vorschuss die objektive Wertminderung übersteigt.OGH 1 Ob 105/19a, 29.08.2019
- Verwendet der Berechtigte den Vorschuss nicht oder nur teilweise zur Durchführung der Sanierung, so kann der andere seine Leistung, soweit sie die tatsächlichen Aufwendungen übersteigt, nach § 1435 ABGB kondizieren.OGH 9 Ob 88/16f, 28.02.2017
- Erhält der Empfänger zusätzlich zum Deckungskapital für die Mängelbehebung auch Zinsen zugesprochen, so wird damit jener Schaden abgegolten, der ihm aus der verspäteten Zahlung des Deckungskapitals erwachsen ist. Eine Rückforderung dieser Zinsen mit der Argumentation, der Empfänger habe sie nicht zur Mängelbehebung eingesetzt, scheidet daher aus.OGH 6 Ob 117/15x, 01.09.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021411 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 2 Ob 127/25b, 18.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 51/24h, 24.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 126/19d, 29.08.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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