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Darf mir der Vermieter verjährte Kosten weiterverrechnen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Hausverwaltung
Nein. Eine Forderung, die gegenüber dem Vermieter bereits verjährt ist, darf er nicht auf Sie als Mieter überwälzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Der Vermieter kann eine ihm gegenüber verjährte Forderung nicht auf seine Mieter überwälzen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132925 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Grundsteuer als Kosten der Mieter

Ja. Die Grundsteuer darf anteilig auf die Mieter überwälzt werden. Auch eine Vertragsklausel, die das vorsieht, benachteiligt Sie nicht in unzulässiger Weise.

günstig für Vermieter Betriebskosten vor Zahlung durch Vermieter

Ja. Es kommt darauf an, dass die Forderung gegen den Vermieter fällig ist und er Ihnen entsprechende Rechnungsbelege vorlegt. Ob er selbst schon gezahlt hat, spielt für Ihre Zahlungspflicht keine Rolle.

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