Zum Inhalt springen

Bekommt mein behindertes Kind Unterhalt trotz Unterbringung durch das Land?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Eltern, behinderte Kinder, Länder
Nein. Sind die Bedürfnisse durch öffentliche Leistungen wie Heimunterbringung und volle Verpflegung gedeckt und trifft die Eltern gegenüber dem Land eine Kostenbeitragspflicht, besteht daneben kein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern. Auf eine doppelte Versorgung haben Sie keinen Anspruch.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 21.02.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Wenn die Bedürfnisse eines Behinderten durch öffentlich-rechtliche Leistungen nach dem oö BehindertenG 1991 (Heimunterbringung; Vollverpflegung) gedeckt werden, hat er gegen seine unterhaltspflichtigen Eltern, die gegenüber dem Land eine Kostenbeitragspflicht trifft, keinen Unterhaltsanspruch. Es besteht kein Anspruch auf Doppelversorgung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115888 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Sozialhilfe und Unterhaltsanspruch

Wer seinen Bedarf zur Gänze aus öffentlichen Mitteln gedeckt bekommt, kann grundsätzlich nicht zusätzlich Unterhalt verlangen, weil ihm keine doppelte Versorgung zusteht. Das gilt aber nicht, wenn das Gesetz anordnet, dass der Unterhaltsanspruch erst später auf den Träger übergeht. Dann bleibt Ihr Anspruch bestehen.

günstig für Unterhaltsberechtigter Pflegegeld und zusätzlicher Sachaufwand

Nein. Das Pflegegeld ist nur ein Beitrag zu den Kosten der Pflege selbst, also zum Aufwand für Betreuungspersonen. Kosten für krankheits- oder behinderungsbedingte Anschaffungen und Reparaturen sind damit nicht abgedeckt. Sie können daher als zusätzlicher Bedarf geltend gemacht werden, soweit es dafür keine anderen öffentlichen Leistungen gibt.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Unterhaltsvorschuss bei Heimunterbringung
Familienrecht · Unterhalt bei gleichwertiger Betreuung
Sozialrecht · Kostenbeitrag der Eltern zur Sozialhilfe
Familienrecht · Sozialleistungen in der Unterhaltsbemessung