Beweisen medizinische Leitlinien einen Behandlungsfehler?
betrifft Patienten, Ärzte, Krankenhäuser
Medizinische Leitlinien von Fachgesellschaften können gemeinsam mit einem Sachverständigengutachten helfen, den maßgeblichen medizinischen Standard zu ermitteln. Für sich allein sind sie nur ein Anhaltspunkt. Sie ersetzen weder das Gutachten noch die Feststellung, ob im konkreten Fall richtig oder fehlerhaft behandelt wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Von wissenschaftlichen Fachgesellschaften herausgegebene medizinische Leitlinien (Clinical Practice Guidelines) können in Zusammenschau mit einem Sachverständigengutachten als Mittel zur Erforschung des maßgeblichen medizinischen Standards bzw der gebotenen Sorgfalt dienen. Für sich allein entfalten diese Behandlungsleitlinien allenfalls Indizwirkung für den Stand der medizinischen Wissenschaft, treten aber nicht an die Stelle eines Sachverständigengutachtens und ersetzen nicht die erforderliche Feststellung eines lege artis Vorgehens bzw eines ärztlichen Fehlverhaltens im konkreten Fall.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132932 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 9 Ob 80/24s, 22.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 183/23z, 20.02.2024
Im Gesetz
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