Kann ich meinen Anspruch auf zu viel gezahlte Miete abtreten?
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Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133021 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 190/19f, 20.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1392
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Sie können zuerst bei Gericht feststellen lassen, dass der Mietzins überhöht war, oder gleich auf Rückzahlung klagen und diese Frage dort mitbeurteilen lassen. Die Wahl bleibt Ihnen; das Feststellungsinteresse fällt nicht schon deshalb weg, weil Sie auch klagen könnten.
Haben Sie zu viel Miete gezahlt und läuft bei Gericht oder Gemeinde ein Verfahren über die Höhe der Miete, ist die Verjährung Ihres Rückforderungsanspruchs so lange gehemmt. Sie dürfen den Ausgang dieses Verfahrens abwarten. Dort kann nämlich festgestellt werden, welche Miete für den fraglichen Zeitraum zulässig war.