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Welcher Zeitpunkt zählt für meine Berechtigung im Prozess?

betrifft Kläger, Beklagter, Käufer
Das Gericht entscheidet nach der Sach- und Rechtslage, wie sie am Ende der Verhandlung in erster Instanz besteht. Auch die Frage, ob Sie zur Klage berechtigt sind, wird zu diesem Zeitpunkt beurteilt. Davon zu trennen ist die Frage, ob die Voraussetzungen, die den Lauf der Verjährung aufhalten, schon zum früheren Verjährungszeitpunkt vorliegen müssen.

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Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 20.10.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Prozessual ist die gerichtliche Entscheidung aufgrund der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz zu fällen. Dieser Zeitpunkt ist auch für die Beurteilung der Aktivlegitimation maßgebend. Von der Frage der Sachlegitimation und deren prozessualen Nachweises ist die Frage zu unterscheiden, ob die besondere materiell-rechtliche Verjährungswirkung auch während der Prozesses eintreten kann und aus diesem Grund die Voraussetzungen für die Unterbrechungswirkung (hier Zustimmung aller Vertragsgenossen) schon zum eigentlichen Verjährungszeitpunkt (während des Prozesses und nicht erst zum Schluss der Verhandlung) vorliegen müssen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133090 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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