Zum Inhalt springen

Welcher Zeitpunkt entscheidet über den Einwand der Unzeit?

günstig für Kläger betrifft Miteigentümer, Kläger, Beklagter
Maßgeblich ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz. Was erst danach geschieht, darf im Rechtsmittelverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Bringen Sie Ihre Umstände daher rechtzeitig vor.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Für die Beurteilung der Einwendung der "Unzeit" bzw der Behauptung, daß es sich um einen "vorübergehenden Zustand" handle, ist der Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz entscheidend, auf später eingetretene Tatsachen kann wegen des Neuerungsverbotes nicht Rücksicht genommen werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013282 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Anhängiger Eigentumsstreit als Teilungshindernis

Ja. Ist ein Verfahren über das Eigentum einer der beiden Seiten anhängig und nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos, kommt die Teilung zur Unzeit. Das gilt auch, wenn dieser Streit schon vor dem Teilungsprozess begonnen hat. Betrifft der Streit dagegen nur die Größe der Anteile oder bloß vertragliche Ansprüche, liegt keine Unzeit vor.

günstig für Beklagter Angefochtener Kauf als Teilungshindernis

Wird in einem laufenden Verfahren bestritten, dass der Teilungskläger überhaupt Eigentümer ist, weil sein Kaufvertrag als nichtig angefochten wird, kommt die Teilung für die Dauer dieses Rechtsstreits zur Unzeit.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt im Prozess
Verfahrensrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt beim Unterlassungsanspruch
Verfahrensrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt bei gestaltenden Erklärungen
Verfahrensrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt für das Urteil
Eigentum und Grundbuch · Maßgeblicher Zeitpunkt im Grundbuchsverfahren