Kann das Gericht eine fehlende Genehmigung des Landes ersetzen?
betrifft Gemeinden, Käufer, Verkäufer
Nein. Braucht ein Rechtsgeschäft einer Gemeinde die Genehmigung der Landesregierung, kann nur diese sie erteilen. Das Grundbuchsgericht darf die Genehmigung nicht als Vorfrage selbst beurteilen und dadurch ersetzen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 23.06.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Die Genehmigung nach § 90 NÖ GO kann als rechtsgestaltende Entscheidung nur von der zuständigen Landesregierung getroffen und nicht von einer Entscheidung des Gerichts im Weg der Vorfragenbeurteilung ersetzt werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133210 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 20/20g, 23.06.2020
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Zweifel an grundverkehrsbehördlicher Genehmigung
Eigentum und Grundbuch · Grundverkehrsgenehmigung im Grundbuchsverfahren
Eigentum und Grundbuch · Grundverkehrsgenehmigung und Vormerkung
Eigentum und Grundbuch · Grundverkehrsgenehmigung und Eintragung
Eigentum und Grundbuch · Zuständigkeit der Grundverkehrsbehörde