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Zahlt die Versicherung, wenn ich Firmenanteile statt des Kundenstocks kaufe?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherungen, Makler, Unternehmer
Ja. Ein Ausschluss, der die Übernahme eines Maklerbestands vom Versicherungsschutz ausnimmt, darf nicht auf den Erwerb von Geschäftsanteilen ausgedehnt werden. Der Kauf eines Bestands und der Kauf von Anteilen an einer Gesellschaft sind steuerlich und wirtschaftlich verschieden, und Ausschlüsse in Versicherungsverträgen sind eng auszulegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 16.09.2020 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2020)

Unterschiedliche (steuer‑)rechtliche und wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten erfordern eine Differenzierung zwischen Asset-Deal und Share-Deal, die es in Verbindung mit der gebotenen einschränkenden Auslegung von Risikoausschlüssen verbieten, den Deckungsausschluss für die Übernahme eines Maklerbestands auch auf den Erwerb von Geschäftsanteilen zu erstrecken.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133273 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Grenzen der Haftpflichtdeckung gegenüber Dritten

Die vereinbarten örtlichen, zeitlichen und sachlichen Grenzen der Versicherung und auch die zulässig vereinbarten Ausschlüsse gelten ebenso gegenüber dem Geschädigten. Der Versicherer muss deshalb nie mehr leisten als bei einem ordentlich laufenden Versicherungsverhältnis.

günstig für Versicherer Ausschluss einzelner Risiken im Versicherungsvertrag

Ein Versicherer darf einzelne Risiken vom Versicherungsschutz ausnehmen. Voraussetzung ist nur, dass das für Sie klar erkennbar geschieht. Sonst müsste jede Versicherung für alle denkbaren Schäden einstehen, und von einer freien Vertragsgestaltung bliebe nichts übrig.

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