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Darf der Staat Pensionen von Nationalbankmitarbeitern kürzen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Pensionisten, Nationalbank
Ja. Das Unionsrecht verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht zu einer bestimmten Ausgestaltung der Pensionen für Mitarbeiter und Organe ihrer Notenbanken; das bleibt allein ihre Sache. Der österreichische Gesetzgeber verfolgte mit der Maßnahme ein zulässiges Ziel und griff damit nicht unzulässig in die Unabhängigkeit der Nationalbank ein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Art 130 (und 131) AEUV führt nicht zu einer Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer bestimmten Ausgestaltung von Pensionsregelungen für die Mitarbeiter und Organe nationaler Notenbanken. Die inhaltliche Ausgestaltung gesetzlicher Versorgungssysteme obliegt allein den Mitgliedstaaten. Zumal Art 81 2. StabG 2012 ein zulässiges Ziel verfolgt und nicht einmal im Ansatz ersichtlich ist, dass durch die betreffende Maßnahme des – durch freie Wahlen legitimierten – österreichischen Gesetzgebers auf die Beklagte politischer Druck ausgeübt und damit unzulässig in deren Unabhängigkeit eingegriffen würde, liegt eine Verletzung von Art 131 f AEUV offenkundig nicht vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133294 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AEUV Lissabon Art130; AEUV Lissabon Art131; StabG idF BGBl I 2014/46 Art81

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Grenzen der Regelung durch Kollektivvertrag

Nein. Ein Kollektivvertrag kann nur solche Ansprüche ändern, die selbst aus einem Kollektivvertrag stammen. Ansprüche, die auf Ihrem Einzelvertrag oder auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, sind einer Änderung durch Kollektivvertrag entzogen.

günstig für Arbeitnehmer Ausnahme von der Urlaubskasse bei Entsendung

Nein. Dass Ihre Arbeitnehmer im Entsendestaat gesetzliche oder kollektivvertragliche Ansprüche auf Urlaubsentgelt gegen Sie haben, ist keiner Einbeziehung in ein vergleichbares Sozial- oder Urlaubskassensystem gleichzuhalten. Eine Ausnahme von den österreichischen Beiträgen entsteht dadurch nicht.

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