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Ab wann kann ich als Begünstigter die Leistung fordern?

günstig für Begünstigter betrifft Begünstigte, Vertragsparteien, Erben, Übergeber, Übernehmer
Das richtet sich danach, was die Vertragsparteien wollten. Ob und ab welchem Zeitpunkt Sie als begünstigter Dritter selbst Erfüllung verlangen können, wird aus der Vereinbarung sowie aus Natur und Zweck des Vertrags ermittelt. Ihr Forderungsrecht tritt dabei grundsätzlich neben jenes desjenigen, der sich die Leistung für Sie versprechen ließ.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (16 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1980)

Ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitpunkt auch der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, vom Versprechenden die Erfüllung des zu seinen Gunsten abgegebenen Versprechens zu fordern, hängt von dem - aus der Vereinbarung und der Natur und dem Zweck des Vertrages zu ermittelnden - Parteiwillen ab (hier: Unterlizenzvertrag).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017137 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 16.

Im Gesetz

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