Ab wann kann ich als Begünstigter die Leistung fordern?
günstig für Begünstigter betrifft Begünstigte, Vertragsparteien, Erben, Übergeber, Übernehmer
Das richtet sich danach, was die Vertragsparteien wollten. Ob und ab welchem Zeitpunkt Sie als begünstigter Dritter selbst Erfüllung verlangen können, wird aus der Vereinbarung sowie aus Natur und Zweck des Vertrags ermittelt. Ihr Forderungsrecht tritt dabei grundsätzlich neben jenes desjenigen, der sich die Leistung für Sie versprechen ließ.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (16 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1980)
Ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitpunkt auch der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, vom Versprechenden die Erfüllung des zu seinen Gunsten abgegebenen Versprechens zu fordern, hängt von dem - aus der Vereinbarung und der Natur und dem Zweck des Vertrages zu ermittelnden - Parteiwillen ab (hier: Unterlizenzvertrag).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Pflichtteilsrelevante Schenkungen an die Ehegattin des Erblassers, der mit seinen Kindern einen widerruflichen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag schloss, der später im Zuge der Errichtung eines Testaments aufgehoben wurde.OGH 2 Ob 222/25y, 20.01.2026
- Hier: Keine notwendige Streitgenossenschaft von Vertragspartei und Drittbegünstigter aus Vertrag zugunsten Dritter bei Vertragsanfechtung - Übergabsvertrag.OGH 7 Ob 184/23v, 22.11.2023
- In Übergabsverträgen mit Drittbegünstigungen wird dem Dritten in der Regel ein eigenes Forderungsrecht in Form eines echten Vertrags zugunsten Dritter zuteil.OGH 7 Ob 184/23v, 22.11.2023
- Nach ständiger Rechtsprechung hängt es von dem – aus der Natur und dem Zweck zu ermittelnden – Parteiwillen ab, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt auch der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, von Versprechenden die Erfüllung des zu seinen Gunsten abgegebenen Versprechens zu fordern.OGH 7 Ob 184/23v, 22.11.2023
- Hier: Weitergabe des Mietrechts.OGH 1 Ob 125/99k, 25.05.1999
- Prinzipiell tritt das Forderungsrecht des Dritten neben das des Versprechensempfängers.OGH 1 Ob 125/99k, 25.05.1999
- Ob auch der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, ist eine Auslegungsfrage.OGH 3 Ob 536/93, 29.09.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017137 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 16.
- OGH 2 Ob 222/25y, 20.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 108/25y, 11.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 184/23v, 22.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 49/22z, 01.06.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 881 · Verträge zugunsten Dritter
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