Ab wann kann ich als begünstigter Dritter etwas fordern?
günstig für Dritter betrifft Vertragspartner, Begünstigte, Käufer
Wird ein vereinbartes Wahlrecht ausgeübt, tritt das schon im Voraus festgelegte Schuldverhältnis in Kraft. Ist im Vertrag eine Leistung an einen Dritten vorgesehen, erwirbt dieser Dritte zu diesem Zeitpunkt sein unmittelbares Recht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Bei Ausübung des Optionsrechtes wird das bereits im voraus bestimmte Schuldverhältnis in Geltung gesetzt. Bei einem Vertrag zugunsten Dritter erwirbt der Dritte mit diesem Zeitpunkt sein unmittelbares Recht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Option muss die essentiala negotii des künftigen Vertrags enthalten.OGH 2 Ob 94/12f, 20.12.2012
- Die Wiedereinstellungszusage des Arbeitgebers führt zu einer Option des Arbeitnehmers.OGH 8 ObA 27/12x, 30.05.2012
- Das Schuldverhältnis kommt erst mit Ausübung der Option (und nicht schon mit deren Vereinbarung) zustande.OGH 5 Ob 155/10w, 21.10.2010
- Von einem Optionsrecht spricht man aber auch dann, wenn dem Berechtigten ein längerfristig bindendes Vertragsanbot gemacht wird.OGH 1 Ob 318/99t, 25.05.2000
- Unter Option wird das vertragliche Gestaltungsrecht verstanden, ein inhaltlich bereits festgelegtes Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung in Geltung zu setzen. Der Optionsberechtigte verfügt daher über ein Gestaltungsrecht wie der Oblat Die vertragliche Option und die - in ihrer Bindungsdauer und inhaltlich ausgehandelte - Offerte sollen gleiche Rechtswirkungen erzeugen.OGH 1 Ob 61/97w, 25.11.1997
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- Die Option ist ein Vertrag, durch den einem Vertragsteil das Recht eingeräumt wird, ein inhaltlich bereits festgelegtes Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung in Geltung zu setzen.OGH 1 Ob 585/94, 29.08.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017078 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 18.
- OGH 10 Ob 29/24y, 09.07.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 96/23p, 29.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 217/21x, 28.03.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 881 · Verträge zugunsten Dritter
- ABGB § 936
Verwandte Fragen
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