Darf ich meine Zahlungen für die Wohnung des Kindes abziehen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 26.03.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gebührt dem Unterhaltsberechtigen aufgrund seines Eigeneinkommens ein Ergänzungsunterhalt, so ist dieses Viertel aus dem Eigeneinkommen und dem ungekürzten Ergänzungsunterhalt zu ermitteln.OGH 8 Ob 164/22h, 25.01.2023
- Bei durchschnittlichen Verhältnissen ist die Kürzung des Geldunterhaltsanspruchs aus dem Titel der Wohnversorgung lediglich um ein Viertel zulässig.OGH 8 Ob 164/22h, 25.01.2023
- Jedenfalls dann, wenn sich der Geldunterhalt [rechnerisch] aufgrund der Wohnversorgung um mehr als ein Viertel mindern würde, ist zu überprüfen, ob der Restunterhalt noch zur angemessenen Deckung der Restbedürfnisse ausreicht. Auf die dem Unterhaltspflichtigen tatsächlich erwachsenden Kosten kommt es nicht an (mwN).OGH 1 Ob 16/18m, 27.02.2018
- Die fiktiven Mietkosten sind in der Regel nach Köpfen auf alle die Wohnung nutzenden Personen aufzuteilen.OGH 8 Ob 32/17i, 30.05.2017
- Für die Überlassung einer Wohnmöglichkeit an den Unterhaltsberechtigten kann nur der fiktive Mietwert der Wohnung wegen der damit verbundenen Minderung des Unterhaltsbedarfs ganz oder teilweise als Naturalunterhalt berücksichtigt werden. Der Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten mindert sich um den auf ihn entfallenden Anteil am fiktiven Mietwert, wenn er für die Wohnung keine Kosten aufwenden muss.OGH 8 Ob 32/17i, 30.05.2017
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- Der angemessene Umfang bei der Anrechnung der Leistungen zur Wohnversorgung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.OGH 2 Ob 39/08m, 24.09.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 10.
- OGH 6 Ob 12/25w, 26.03.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 12/25k, 27.02.2025
- OGH 4 Ob 9/23m, 28.02.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 8 Ob 164/22h, 25.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 34/20p, 28.09.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur anteilig. Bei der Anrechnung von Wohnungskosten auf den Unterhalt kommt es darauf an, wer die Wohnung wirtschaftlich zur Verfügung stellt. Stellen beide Elternteile jeweils die halbe Wohnung bereit, wird der anzurechnende fiktive Mietwert nochmals halbiert.
Nein, in der Regel nicht. Der Unterhaltspflichtige darf seine Kinder durch sein Verhalten nicht schlechter stellen; verlässt er die Wohnung, geht das zu seinen Lasten. Sein Kopf wird bei der Aufteilung der anzurechnenden Wohnkosten daher weiterhin mitgezählt.