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Wird eine leerstehende Wohnung meines Kindes beim Unterhalt angerechnet?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Kind, Unterhaltspflichtige, Eltern
Ja, unter Umständen. Lässt Ihr Kind eine eigene Wohnung, die es nicht selbst bewohnt, leer stehen, dürfen ihm fiktive Mieteinnahmen angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Vermietung objektiv leicht möglich und zumutbar ist; der Wohnbedarf eines Angehörigen kann sie unzumutbar machen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 20.01.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Lässt das Kind eine ihm gehörende und von ihm nicht selbst bewohnte Wohnung unvermietet, so rechtfertigt dies die Annahme fiktiver Mieteinnahmen des Kindes, wenn die Vermietung dem Kind objektiv leicht möglich und subjektiv zumutbar ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133470 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Wohnung als Naturalunterhalt

Stellt Ihnen der Unterhaltspflichtige eine Wohnung zur Verfügung, wird nur der fiktive Mietwert als Sachleistung angerechnet, weil sich Ihr Bedarf durch die ersparten Wohnkosten verringert. Kreditrückzahlungen des Unterhaltspflichtigen werden nicht berücksichtigt. Er muss außerdem selbst vorbringen, dass und in welcher Höhe er den fiktiven Mietwert geltend macht.

günstig für Unterhaltsberechtigter Anrechnung der Wohnungskosten beim Unterhalt

Nur anteilig. Bei der Anrechnung von Wohnungskosten auf den Unterhalt kommt es darauf an, wer die Wohnung wirtschaftlich zur Verfügung stellt. Stellen beide Elternteile jeweils die halbe Wohnung bereit, wird der anzurechnende fiktive Mietwert nochmals halbiert.

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