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Muss sich mein Kind mögliche Mieteinnahmen auf den Unterhalt anrechnen?

günstig für Kind betrifft Kind, Unterhaltspflichtiger, Elternteil
Mieteinnahmen, die ein unterhaltsberechtigtes Kind erzielen könnte, werden ihm nur angerechnet, wenn eine Vermietung zumutbar wäre. Bewohnt das Kind die Räume selbst, ist eine Vermietung grundsätzlich nicht zumutbar.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die Anrechnung fiktiver Mieteinnahmen als eigene Einkünfte im Sinne des § 140 Abs 3 ABGB setzt voraus, daß eine Vermietung von Räumlichkeiten durch die unterhaltsberechtigten Kinder zumutbar wäre. Eine Vermietung ist grundsätzlich dann unzumutbar, wenn der Unterhaltsberechtigte die Wohnung in Eigennutzung genommen hat (so schon 6 Ob 569/91 = EFSlg 65058).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102053 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 4.

Im Gesetz

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