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Müssen Eltern für den Unterhalt auch ihr Erspartes verwenden?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige
Reicht das laufende Einkommen für den Unterhalt nicht aus, müssen Eltern im zumutbaren Rahmen auch ihr Vermögen heranziehen. Sie können sich also nicht allein auf ein geringes Einkommen berufen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die Eltern müssen im Rahmen des Zumutbaren zur Erfüllung ihrer Unterhaltsverpflichtungen auch ihr Vermögen angreifen, soweit die erforderlichen Unterhaltsleistungen nicht aus dem laufenden Einkommen bestritten werden können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047494 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 26.

Im Gesetz

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