Muss meine Einstufung im laufenden Verfahren neu festgesetzt werden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133542 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 37/24k, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 31/21f, 29.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 6/21d, 24.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 120/20t, 24.02.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
VBG idF nach der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 (BGBl I Nr. 58/2019) §94b Abs3
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Die Krankheit allein begründet keinen Anspruch auf eine höhere Entlohnungsgruppe. Nur wenn Ihnen wegen der Krankheit tatsächlich eine höherwertige Verwendung zugewiesen wird, wirkt sich das auf die Einstufung aus. Die Rücksichtnahme auf Ihren Gesundheitszustand verstößt nicht gegen die Gleichbehandlung.
Eine Klage auf Feststellung hält die Verjährung nur für das Rechtsverhältnis auf, um das es dabei geht, und für die daraus abgeleiteten Ansprüche. Wenn Sie feststellen lassen wollen, dass Ihr Dienstverhältnis fortbesteht, sind Ansprüche aus dessen Beendigung davon nicht erfasst. Um deren Verfall oder Verjährung zu verhindern, müssen Sie zusätzlich ein Eventualbegehren stellen.