Kann ich meine Einstufung im Dienstverhältnis gerichtlich feststellen lassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039116 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 37/24k, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 31/21f, 29.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 6/21d, 24.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 120/20t, 24.02.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ob ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis bestanden hat, entscheidet die Verwaltungsbehörde und nicht das Gericht. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag ungültig war. Auch eine Klage, mit der Ihr Arbeitgeber zur nachträglichen Anmeldung bei der Krankenkasse verpflichtet werden soll, wird deshalb zurückgewiesen.
Nein. Die Krankheit allein begründet keinen Anspruch auf eine höhere Entlohnungsgruppe. Nur wenn Ihnen wegen der Krankheit tatsächlich eine höherwertige Verwendung zugewiesen wird, wirkt sich das auf die Einstufung aus. Die Rücksichtnahme auf Ihren Gesundheitszustand verstößt nicht gegen die Gleichbehandlung.