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Kann ich meine Einstufung im Dienstverhältnis gerichtlich feststellen lassen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Vertragsbedienstete, Arbeitgeber
Sie können vor dem Arbeitsgericht feststellen lassen, dass Ihnen eine bestimmte Einstufung und die dazugehörige Entlohnung zusteht. Das ist auch möglich, wenn es um eine frühere Zeit geht, sofern sich die Feststellung auf Ihr heutiges Dienstverhältnis auswirkt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Ein Feststellungsbegehren, das dazu dient, höhere Entlohnungsansprüche im gegenwärtigen öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis hervorzubringen, fällt in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes, wenn es die Zeit betrifft, in welcher der Kläger noch Vertragsbediensteter gewesen ist. Die positive Feststellung ist geeignet, ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis zu beeinflussen, und dies genügt als Voraussetzung der Feststellungsklage. Der Kläger kann entweder auf Feststellung seines Rechtes auf Entlohnung nach einer bestimmten Einstufung oder aber unmittelbar auf Feststellung dieser Einstufung klagen (vgl 4 Ob 2/60 = JBl 1960,455; 4 Ob 35/60 = SozM ID,137; 4 Ob 57/60).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039116 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Zuständigkeit für Versicherungspflicht

Nein. Ob ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis bestanden hat, entscheidet die Verwaltungsbehörde und nicht das Gericht. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag ungültig war. Auch eine Klage, mit der Ihr Arbeitgeber zur nachträglichen Anmeldung bei der Krankenkasse verpflichtet werden soll, wird deshalb zurückgewiesen.

günstig für Arbeitgeber Krankheit und höhere Entlohnungsgruppe

Nein. Die Krankheit allein begründet keinen Anspruch auf eine höhere Entlohnungsgruppe. Nur wenn Ihnen wegen der Krankheit tatsächlich eine höherwertige Verwendung zugewiesen wird, wirkt sich das auf die Einstufung aus. Die Rücksichtnahme auf Ihren Gesundheitszustand verstößt nicht gegen die Gleichbehandlung.

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