Hafte ich für Kleinbeträge, wenn meine Bankkarte verloren geht?
günstig für Konsumentbetrifft Konsumenten, Bankkunden, Banken
Eine Klausel, wonach die kontaktlose Zahlfunktion technisch nicht gesperrt werden kann und Kleinbeträge bis 75 Euro nach einem Verlust nie ersetzt werden, ist unklar und daher unwirksam. Sie erweckt den falschen Eindruck, Sie müssten den Schaden immer selbst tragen, auch wenn Sie den Verlust sofort gemeldet haben und die Bank die missbräuchliche Verwendung nach dem Stand der Technik hätte verhindern können.
Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 25.03.2021
(1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Eine Klausel, wonach eine Sperre der Bezugskarte für Kleinbetragszahlungen technisch nicht möglich sei und bei Abhandenkommen weiterhin Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bis zum Betrag von EUR 75,00 vorgenommen werden können, die nicht erstattet werden, erweckt gegenüber Verbrauchern den Eindruck, dass die Unmöglichkeit der Sperre der NFC-Funktion eine unumstößliche, nicht überprüfbare Tatsache wäre und der Kunde bei missbräuchlicher Verwendung seiner Karte den Schaden in jedem Fall selbst zu tragen hätte, auch wenn er unverzüglich eine Verlustmeldung an die Beklagte erstattet hätte und diese nach dem objektiven Stand der Technik in der Lage gewesen wäre, den nicht autorisierten Gebrauch der NFC-Zahlungsfunktion durch Sperre zu verhindern. Sie ist intransparent.
Ja. Eine Klausel, die Sie zum Ersatz des fehlenden Tankinhalts verpflichtet, wenn Sie das Fahrzeug entgegen Ihrer Pflicht nicht vollgetankt zurückstellen, benachteiligt Sie nicht grob. Das gilt auch dann, wenn die verrechneten Kosten deutlich über dem Marktwert liegen und dadurch jene wenigen überproportional belastet werden, die besonders krass gegen den Vertrag verstoßen.
günstig für Unternehmer Mahnung vor Terminsverlust beim Kredit
Ja. Will ein Unternehmer wegen Terminsverlusts den gesamten offenen Betrag fordern, muss er den Verbraucher vorher besonders mahnen; die Zustellung der Klage ersetzt diese Mahnung nicht. Er kann sie aber noch während des Verfahrens nachholen. Wird die Forderung dadurch vor dem Schluss der Verhandlung erster Instanz fällig, schadet die zunächst fehlende Mahnung nicht mehr.