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Zählt auch Einkaufen und Haushalt als Pflege?

günstig für Pflegender betrifft pflegende Angehörige, Erben, Pflichtteilsberechtigte
Der Begriff der Pflege ist weit zu verstehen. Er erfasst alle nicht medizinischen Unterstützungsleistungen für den Verstorbenen, soweit dieser wegen seiner Pflegebedürftigkeit diese Tätigkeiten nicht mehr allein ausüben konnte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Der Begriff „Pflege“ iSd § 677 Abs 2 ABGB ist weit gefasst und erfasst alle (nicht medizinischen) Unterstützungsleistungen zugunsten des Erblassers, sofern dessen Pflegebedürftigkeit die alleinige Ausübung dieser Tätigkeiten verhindert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133721 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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