Zählt auch Einkaufen und Haushalt als Pflege?
günstig für Pflegender betrifft pflegende Angehörige, Erben, Pflichtteilsberechtigte
Der Begriff der Pflege ist weit zu verstehen. Er erfasst alle nicht medizinischen Unterstützungsleistungen für den Verstorbenen, soweit dieser wegen seiner Pflegebedürftigkeit diese Tätigkeiten nicht mehr allein ausüben konnte.
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Ständige Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Der Begriff „Pflege“ iSd § 677 Abs 2 ABGB ist weit gefasst und erfasst alle (nicht medizinischen) Unterstützungsleistungen zugunsten des Erblassers, sofern dessen Pflegebedürftigkeit die alleinige Ausübung dieser Tätigkeiten verhindert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Psychosoziale Betreuung von Patienten und ihrer Angehörigen ist keine „Pflege" iSd § 1 Abs 1 Z 5 SchwerarbeitsV.OGH 10 ObS 23/25t, 21.10.2025
- Hier: Besuche, Telefongespräche und organisatorische Tätigkeiten im Ausmaß von 13 Stunden pro Monat.OGH 2 Ob 33/25d, 29.04.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133721 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 65/24h, 28.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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