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Müssen im genannten Preis auch jährliche Zusatzgebühren enthalten sein?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Kunden, Unternehmer
Ja. Sind zwei Festpreise mit unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen vereinbart, etwa eine monatliche Grundgebühr und eine jährliche Servicepauschale, müssen die genannten Jahreskosten auch die zusammengezählten Monatskosten enthalten. Umgekehrt müssen die Monatskosten den anteiligen Jahresbetrag enthalten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Bei Vereinbarung zweier verschiedener Festpreise mit unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen (hier: einer monatlichen Grundgebühr und einer jährlichen Servicepauschale) haben die jährlichen Gesamtkosten auch die kumulierten monatlichen Kosten und die monatlichen Gesamtkosten auch die aliquotierten jährlichen Kosten zu enthalten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133784 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

FAGG §4 Abs1 Z5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Pauschalpreis und Rechnungslegung

Ist ein Pauschalpreis vereinbart, wissen Sie von vornherein, welchen Betrag Sie nach Fertigstellung schulden. Eine gesonderte Rechnungslegung über die einzelnen Leistungen ist deshalb nicht erforderlich.

günstig für Unternehmer Kündigung von Verträgen mit laufenden Leistungen

Das besondere Kündigungsrecht gilt für Verträge über wiederkehrende Lieferungen beweglicher Sachen, über Energie oder über wiederholte Werkleistungen, etwa Wartungs-, Service- und Entsorgungsverträge, für die Sie als Verbraucher laufend zahlen. Kosten, die ein Verwalter anteilig auf die einzelnen Eigentümer überwälzt, fallen nicht darunter, etwa Grundsteuer, Betreuung der Außenanlagen, Versicherungsprämien und Beleuchtung der Stichwege.

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