Braucht die Firma beim Pauschalpreis eine genaue Abrechnung?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Grundsätze gelten nur dann, wenn von den Parteien keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.OGH 9 Ob 32/16w, 26.07.2016
- Hat der Unternehmer die Herstellung des Werkes um einen Pauschalpreis versprochen, so ist es unerheblich, wie hoch sich sein Aufwand beläuft und mit wievielen Versuchen er den vereinbarten Erfolg erreicht; er darf den genannten Betrag nicht überschreiten.OGH 2 Ob 152/03x, 10.07.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112186 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 8 Ob 133/24b, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 32/16w, 26.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein pauschaler Betrag für eine Leistung ist nicht von vornherein unzulässig. Er darf aber die tatsächlich anfallenden Kosten nicht grob überschreiten.
Ja. Der bloße Hinweis, dass ohne andere Vereinbarung ein angemessenes Honorar gebührt, genügt nicht. Als Verbraucher müssen Sie vor Ihrer Bindung klar und verständlich über den Preis informiert werden.