Hilft mir der Prüfbericht, wenn ich ihn gar nicht kannte?
günstig für Abschlussprüfer betrifft Anleger, Abschlussprüfer, Gesellschaften, Gläubiger
Auf den Schutz aus dem Vertrag mit dem Abschlussprüfer können sich nur jene Dritten berufen, deren Anlageentscheidung mit dem Bestätigungsvermerk zusammenhängt. Stand Ihre Entscheidung damit in keinem Zusammenhang, hilft Ihnen dieser Schutz nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Auf die Schutzwirkungen des zwischen der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer geschlossenen Vertrags können sich Dritte, deren Anlegerentscheidung nicht im Zusammenhang mit dem vom Abschlussprüfer einer Gesellschaft erteilten Bestätigungsvermerk steht, nicht berufen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Haftung einer Sacheinlageprüferin für einen wissentlich falsch erstellten Sacheinlageprüfbericht. In dieser Konstellation kommt es auf die Schaffung einer Vertrauensbasis und der im konkreten Vertrauen darauf (also auf das Gutachten) getätigten Vermögensdisposition des Geschädigten nicht an. Stattdessen genügt eine schlichte Kausalität des inkriminierten Verhaltens für den Eintritt des Schadens.OGH 8 Ob 99/25d, 22.04.2026
- Hier: Haftung des Sacheinlageprüfers für einen unrichtigen PrüfberichtOGH 6 Ob 196/24b, 04.06.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133856 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 8 Ob 99/25d, 22.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 105/24k, 24.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) § 275 · Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers
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